Schütz Hausverwaltung München und Landkreise
Baumängel
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Der DEKRA Bauschadensbericht 2008 hat es deutlich gemacht:

1,4 Milliarden Euro Schaden durch Baumängel. Ein Vergleich zu den Vorjahren zeigt eine steigende Tendenz.

Waren es im 1. Schadensbericht (2003 bis 2005) noch 21 Mängel, die im Durchschnitt pro Haus festgestellt wurden, so stieg die Anzahl in den Folgejahren auf durchschnittlich 32. Das bedeutet ein Anstieg um 34%.

Eine spätere Mängelbeseitigung führt zu ungeplanten Mehrkosten und zwar auch dann, wenn gegen den ausführenden Unternehmer noch unverjährte Ansprüche bestehen.

Der Anspruch alleine bringt dem Bauherrn zunächst einmal nichts. Wenn der Verantwortliche, z.B. der Bauunternehmer, seiner Beseitigungspflicht nicht oder nicht im erforderlichen Maße nachkommt, muss ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.

Die erfolgreiche Durchsetzung von Mängelansprüchen setzt gewisse rechtliche Grundkenntnisse voraus.

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die Einleitung und Durchsetzung solcher Verfahren kommt:

  • Wir führen Gespräche und Verhandlungen mit dem Bauunternehmer - oftmals können bereits durch qualifizierte Gespräche Probleme aus der Welt geschafft werden, bevor weitere Schritte notwendig werden
  • Bei vorhandenen Baumängeln und keiner einfachen Möglichkeit der Behebung erfolgt eine umgehende Einberufung einer ausserordentlichen Eigentümerversammlung zur Beschlußfassung über die Verfolgung und Finanzierung von Baugewährleistungs- ansprüchen
  • Betreuung bei Beweissicherungsverfahren
  • Unterstützung von Architekten, Sachverständigen und Rechtsanwälten